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Werbekunden vermitteln - Provision kassieren
© iStock.com/sorendls

Werbekunden gegen Provision vermitteln

Für jeden Werbekunden, den Sie uns für Onlinewerbung in unseren Anzeigenportalen vermitteln, verdienen Sie bis zu 15% von der Werbekampagne. Das Geld zahlen wir Ihnen nach dem Start der Werbekampagne direkt auf Ihr Bankkonto.

So funktioniert die Vermittlung von Werbekunden

  1. Sie senden uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten (Vor-/Nachname, Anschrift, Telefon) an werbung@anzeigen24.com
  2. Wir schicken Ihnen einen Vermittlungscode zu, den Sie an den potentiellen Werbekunden weitergeben.
  3. Der Werbekunde nimmt zu uns Kontakt auf und gibt uns den Vermittlungscode. Damit können wir Sie zuordnen.
  4. Wir beraten den Werbepartner und stimmen die Modalitäten ab. Sobald der Werbevertrag mit dem Geworbenen zustande gekommen und bezahlt ist, erhalten Sie vom vereinbarten Werbebudget (abzgl. aller Rabatte) folgende Provisionshöhen:
    • 3% für Werbekampagnen bis 5.000 EUR
    • 7% für Werbekampagnen zwischen 5.001 bis 15.000 EUR
    • 15% für Werbekampagnen über 15.000 EUR
    Zu diesem Zeitpunkt fragen wir dann Ihre Bankverbindung ab.

Teilnahmebedingungen zur Vermittlung von Werbebannern

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme zur Vermittlung von Werbebannern im Rahmen des Programms "Werbekunden werben" (im Folgenden "WkW") an Anzeigen24.com

§ 1 Vertragsgegenstand

Dipl.-BW. (BA) Mirko Schneider, Stollberger Str. 30, 09380 Thalheim (nachfolgend Anzeigen24.com genannt) bietet die Buchung von Werbebannern und Werbeplätzen in den im eigenen Haus entwickelten und betriebenen Anzeigensystemen an.

Die angebotenen Werbebanner von Anzeigen24.com stehen unter dem Vorbehalt der Änderung. Anzeigen24.com ist berechtigt, Produkte, den Produkt- und Leistungsumfang und die entsprechenden Preise nach eigenem, freiem Ermessen abzuändern.

§ 2 Voraussetzungen für die Teilnahme

Für die Teilnahme am Anzeigen24.com WkW-Programm muss der Vermittler folgende Voraussetzungen erfüllen:

Der Vermittler ist eine natürliche Person und hat das 18. Lebensjahr vollendet. Der Wohnsitz des Vermittlers befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Teilnahme am Anzeigen24.com WkW-Programm ist ausschließlich als Verbraucher und zu privaten Zwecken zulässig. Ausgeschlossen ist die Teilnahme aufgrund einer nachhaltigen, beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit.

Sofern der Vermittler eine Empfehlungs-E-Mail versendet, wird er diese E-Mail ausschließlich an ihm persönlich bekannte Empfänger versenden.

Der Vermittler ist nicht berechtigt, im Namen von Anzeigen24.com aufzutreten. In keinem Fall ist der Vermittler berechtigt, für Anzeigen24.com Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

Anzeigen24.com missbilligt jede Form unlauterer Beeinflussung. Der Vermittler wird unwahre Behauptungen und falsche Angaben über die Anzeigen24.com Produkte, insbesondere zu den jeweiligen Vertragskonditionen unterlassen. Der Vermittler darf von Bannern, Empfehlungs-E-Mails oder -Links abgesehen Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von Anzeigen24.com nur verwenden, wenn und soweit ein schriftliches Einverständnis von Anzeigen24.com oder des Dritten vorliegt. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von Anzeigen24.com im Rahmen von Online-Werbung und hier insbesondere bei der Verwendung als Keyword im Rahmen von Anzeigen und Suchmaschinenwerbung.

§ 3 Vergütung

Der Vermittler erhält für die von ihm vermittelten Werbekunden eine Vergütung entsprechend der nachfolgenden Vergütungsübersicht. Anzeigen24.com ist berechtigt, die Vergütungsübersicht falls erforderlich an die jeweilige Wettbewerbssituation anzupassen.

  • 3% für Werbekampagnen bis 5.000 EUR
  • 7% für Werbekampagnen zwischen 5.001 bis 15.000 EUR
  • 15% für Werbekampagnen über 15.000 EUR

Berechnungsgrundlage für die Provisionshöhe ist der im Werbevertrag zwischen Anzeigen24.com und dem Werbekunden schriftlich vereinbarte Auftragswert abzüglich aller gewährten Kundenrabatte. Unberücksichtigt bleiben zwischen Vermittler und Werbekunde vereinbarte Beträge.

Ein mehrfaches Entgelt einer Vermittlung durch andere Entgelt- oder Provisionssysteme von Anzeigen24.com ist ausgeschlossen. Entgeltpflichtig ist nur die Erst-Vermittlung eines Werbevertrags. Weitere, insbesondere ohne Zuwirken des Vermittlers zwischen dem Kunden und Anzeigen24.com direkt geschlossene Verträge sowie Vertragsverlängerungen des erstvermittelten Werbevertrages, welche vom vermittelten Kunden selbst oder auf Veranlassung von Anzeigen24.com beauftragt werden, sind nicht gesondert entgeltpflichtig.

§ 4 Entgeltfähige Aufträge und Abrechnung

Voraussetzung für die Vergütung ist, dass der Vermittler die Kundendaten des geworbenen Kunden vor der Kontaktaufnahme zwischen Anzeigen24.com und dem Werbekunden bei Anzeigen24.com anzeigt.

Vermittelte Verträge über Anzeigen24.com Produkte kommen ausschließlich zwischen den Kunden und Anzeigen24.com zustande. Anzeigen24.com behält sich das Recht vor, vom Vermittler vermittelte Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn in der Person des Kunden ein wichtiger Grund vorliegt.

Anzeigen24.com wird versuchen, vermittelte Aufträge entsprechend zu realisieren. Anzeigen24.com hat jedoch das Recht, vermittelte Aufträge mit Zustimmung des Kunden in Bezug auf Leistung und/oder Preis abzuändern (Umberatung). Dies ist insbesondere erforderlich, wenn das Produkt (Werbebanner) wie bestellt nicht oder nur eingeschränkt lieferbar ist oder der geworbene Kunde nach Beratung durch Anzeigen24.com andere Produkte als geeigneter betrachtet. Ist eine Umberatung erfolgreich, erhält der Vermittler das Entgelt für das tatsächlich realisierte Produkt, nicht für das ursprünglich vermittelte.

Der Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision entsteht erst dann, wenn der vom Vermittler vermittelte und von Anzeigen24.com bestätigte Werbevertrag durchgeführt wird und der Kunde in diesem Zeitraum seine vertraglichen Leistungen gegenüber Anzeigen24.com vollumfänglich erbringt. Dies bedeutet im Einzelnen

  • der Werbevertrag vom Geworbenen akzeptiert und unterschrieben wird
  • die gebuchte Werbekampagne gestartet wurde
  • der vertraglich vereinbarte Preis für die Werbekampagne vom Werbekunden vollumfänglich bezahlt wurde

Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sind sämtliche bereits empfangenen Leistungen zu diesem Kundenauftrag, gleich welcher Art, vom Vermittler an Anzeigen24.com zurückzuzahlen.

Ohne schriftliche Zustimmung von Anzeigen24.com kann ein Vergütungsanspruch nicht abgetreten werden. Der Vermittler darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Berechtigter Empfänger der Vergütung ist stets der Vermittler, der eine erfolgreiche Empfehlung abgegeben hat. Anzeigen24.com wird die Vergütung auf die bei der Vermittlung angegebenen Kontodaten überweisen. Anzeigen24.com ist berechtigt, bei bestehender Lastschrifteinzugsermächtigung auch Rückforderungen von diesem Konto einzuziehen.

§ 5 Schutz der Kundendaten

Der Vermittler verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene persönliche Daten von Werbekunden nur unter Beachtung der gültigen Datenschutzvorschriften zu verwenden.

Er verpflichtet sich, diese Kundendaten nicht zum Zwecke der Bewerbung und des Vertriebs von Produkten und/oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu nutzen bzw. diese an Dritte weiterzugeben. Die Verwendung dieser Daten ist ihm ausschließlich auf Basis dieser Teilnahmebedingungen und im Rahmen seiner empfehlenden Tätigkeit gestattet.

§ 6 Schlussbestimmungen

Nebenabreden und Änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden. Anzeigen24.com ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen von Zeit zu Zeit geänderten Wettbewerbsbedingungen anzupassen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass Lücken im Vertrag vorliegen sollten.




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